BYC Mitgliederversammlung 13.12.1970
Inhaltsverzeichnis
1. Eröffnung der Versammlung durch Herrn Erb
I. Punkt I der Tagesordnung:
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Herrn Jung
- Bericht des Herrn Gleier
- Bericht des Herrn Goltz
- Bericht des Herrn Kreuch
- Bericht des Herrn Dr. Heitz
- Bericht des Herrn Häusler
II. Punkt II der Tagesordnung: Ergänzender Antrag zur Satzungsänderung
- Verlesung des Antrages auf Vertretung der Fahrtensegler im Vorstand
- Meinungen dazu aus den Reihen der Mitglieder u.d. Vorstandes
- Abstimmung über den Antrag
III. Punkt III der Tagesordnung: Verschiedenes
- Ergänzungswahl Vergnügungsausschuß
- Besetzung des Vorstandes 1971 — Vortrag von Herrn Erb
- Fragen aus den Reihen der Mitglieder an den Vorstand
- Beschließung der Mitgliederversammlung durch Herrn Erb
1 ) Eröffnung der Versammung durch Herrn Erb:
Herr Erb eröffnet die Mitgliederversammlung um 18.15 Uhr, er stellt fest, daß sie ordnungsgemäß einberufen wurde, Einsprüche nicht. vorliegen und die Versammlung mit 72 stimmberechtigten Mitgliedern beschlußfähig ist. Ein Intrag aus den Reihen der Mitglieder ist der Geschäftsführung zugegangen. Die Abwicklung erfolgt nach der Tagesordnung. Herr Erb erteilt Herrn Jung das Wort.
Punkt I der Tagesordnung: Bericht des Vorstandes
Herr Jung gibt einen kurzen Überbllck über die sportlichen Ereignisse des vergangenen Jahres, u.a. das Yachttreffen in Hundested, die Deutsche H—Jollenmeisterschaft; er unterstreicht die Erfolge in allen Bereichen des Segelns von internationaler Bedeutung, verweist auf die gute Zusammenarbeit mit dem Berliner und Deutschen Segler-Verband aber auch auf die Vervielfachung und Anhäufung der Arbeiten in und um diesen Bereich und begrüßt das starke Anwachsen der Jugendabteilung. Abschließend dankt er (…)
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Punkt II der Tagesordnung: Ergänzender Antrag zur Satzungsänderung.
(a) Herr Erb verliest und erläutert den eingebrachten Antrag, wonach künftig ein Vertreter der Fahrtensegler Sitz und Stimme im Vorstand erhalten soll. Innerhalb der Sportabteilung haben sich verschiedene Gruppen gebildet: Die Jugendabteilung, Regattabteilung, Fahrtensegelabteilung, letztere unterteile sich noch in Seesegler und Binnen. Die Aufgaben für die Sportabteilung werden immer größer und auch die Ausschüsse, die alle mitarbeiten und tätig sind, entlasten nicht sehr. Es soll entschieden werden in dieser Sitzung heute abend, wie diesem Antrag durch Beschluß der Mitgliederversammlung stattzugeben ist. Zunächst sind hierfür erforderlich die Satzungsänderung durch einfache Stimmenmehrheit zu beschließen.
(b) Meinungen dazu aus den Reihen der Mitglieder und des Vorstandes: Herr Flügge ist der Meinung, daß die Gruppe der Fahrtensegler zahlenmäßig in den letzten Jahren einen solchen Aufschwung erfahren habe, daß ein Sportobmann allein diese Gruppe neben den Regattaaufgaben nicht noch zusätzlich übernehmen kann. Von der Planung angefangen bis zum Antritt eines Seetörns in Nachbarländer sei ein so umfangreiches und verantwortungsvolles Arbeitsprogramm zu bewältigen, das man nicht einer Gruppe und dem Ausschuß ausschließlich überlassen kann. Hierzu sei ein Kopf im Vorstand erforderlich. Seiner Befürwortung des Antrages liegen allein uneigennützige Beweggründe zu Grunde und seien an keine bestimmte Person gebunden. Die Aufgabe könne auch von einem Vorstandsmitglied übernommen werden. Es gelte lediglich, ein gesundes Gleichgewicht zwischen den Gruppen zu schaffen und diese zu koordinieren.
Herr Jung sagt dazu, daß er in seiner Unterhaltung deutlich zum Ausdruck gebracht habe, daß ein Doppelamt nicht mehr möglich ist und dafür stimmt, daß durch die Erweiterung des gesamten Vorstandes hier jemand eingesetzt wird, der die Interessen unserer Seesegler vertreten wird.
Herr Gleier ist anderer Meinung. Nach Beendigung des Krieges war die Entwicklung zunächst so, daß Seesegelsport kaum möglich wurde. Dager stand der Regattasport in Berlin im Vordergrund. So übernahm ein Vorstandsmitglied durch den Aufschwung der letzten Jahre auch den Posten eines Sportwartes. Dieser Posten sollte nun allmählich getrennt werden, man sollte ihn extra besetzen, nur als Sportwart. Er ist der Ansicht, daß Seesegeln ebenso wie Regattasegeln Sport ist und beides dem Sportwart unterstehen sollte. Schließlich gibt es auch eine Gruppe derjenigen, die zu ihrer Erholung segeln, dann müßte diese auch im Vorstand vertreten sein. Er würde es für richtig halten, einen neutralen Sportwart zu wählen, dem dann 2 Ausschüsse beigegeben werden, die sowohl den Reihen der Seesegler als auch der Regattasegler entstammen. Arbeitsmäßig ist das für einen alleine ohnehin nicht zu schaffenm die Hauptarbeit müßten dann die Ausschüsse leisten.
Herr Deichsel nennt Möglilchkeiten für eine Art „Erweiterten Vorstand“.
Herr Tiedemann sieht ein, daß Herr Jung überfordert wäre und schließt sich den Ausführungen des Herrn Flügge an. Als Lösung sieht er: Stellvertr. Sportwart zusätzlich im Vorstand = Fahrtenwart.
Frl. Specht bezweifelt, daß nur ein Sportwart zwei Interessengruppen gerecht werden kann und ist für einen Vertreter der Fahrtensegler im Vorstand.
Herr Dr. Freising hält den Vorschlag von Herrn Gleier nicht für richtig. Der Fahrtensport setze bestimmte Fachkenntnis voraus, die auf den Regattasport nicht zutreffe. Er meint, man könnte dem nur dadurch gerecht werden, indem man einen Mann der Fahrtensglergruppe in den Vorstand nehme.
Herr Erb gibt zu, daß beides völlig verschiedene Angelegenheiten seien.
Herr Uecker sieht darin eine „Konfliktsituation“, die dadurch entstehen würde, daß man einen weiteren Vertreter in den Vorstand wählt. Es ist s.E. besser, eine neutrale Person, unterstützt durch zwei Mitarbeiter zum fehlenden Ausgleich zu schaffen, damit die Einheit nach außen hin gewahrt bleibt.
Herr Dr. Horstmann stellt fest, daß mit der Vergrößerung des Clubs auch die Aufgaben des Vorstandes gewachsen sind. Es steht auch nicht im Interesse, diesen Personenkreis unbedingt klein zu halten, sondern daß der Vorstand sich spezialisieren muß. Daher fordert auch er für dieses Gebiet einen weiteren Fachmann im Vorstand.
Herr Erb dankt für die Ausführungen des Herrn Dr. Horstmann und stellt richtig, daß nicht etwa im Vorstand die Meinung vorherrsche, man wolle keinen weiteren Mann. Es zeichne sich schon heute ab, daß der BYC einmal eine ganz führende Rolle spielen wird mit der zwingenden Notwendigkeit, auch seinen größeren Anforderungen gewachsen zu sein.
Herr Schönfeld befürchtet durch zwei Sportwarte im Vorstand mehr Konflikte, als durch einen, der beide Sparten vertritt.
Herr Dr. Heitz trägt anhand von Satzungsauszügen anderer Vereine vor, wie diese Probleme in anderen Vorständen gehandhabt werden, und ob es überhaupt Aufgabe des Vorstandes ist, spezialisierte, sportliche Kleinarbeit zu bewältigen. Während der ganzen Zeit seiner Zugehörigkeit zum Vorstand haben die Vorbereitungsarbeiten sowohl der Sportsegler als auch der Fahrtensegler im Vorstand keine große Rolle gespielt, sondern diese Tätigkeit oblag den Gruppen, die jeweils in sich gearbeitet haben. Herr Dr. Heitz stimmt für einen Beirat, wo derlei Fragen ausdebattiert werden auch wenn die Gruppen sich gegenseitig reiben in dieser Vorstufe zu Vorstand. Die technische Arbeit sollte in der Vorstufe sein und nicht im Vorstand,. Er erwähnt dabei, daß er seinen Posten ohnehin im Frühjahr niederlegen und künftig also ein normales Mitglied wie jeder andere Segler sein wird.
Herr Emskötter: Wenn eine Gruppe sich formiert hat, muß sie auch die Politik mitbestimmen. Er ist für einen „Gleitenden Vorstand“, bestehend aus Stammvorstand, Abgesandten und Delegierten, wie bei der Jugendgruppe angestrebt. Warum soll eine Regatta- oder Seeseglergruppe das nicht sein, was hier für die Jugendgruppe gebilligt werde.
Herr Jung warf während der Diskussion, wie andere Vereine Probleme der Vorstandsbesetzung losen, ein, er glaube, daß der BYC durchaus imstande sei, solche Fragen in sich zu lösen eher richtungweisend als nachzuahmen.
Herr Gleier erwähnt nebenbei, daß die Ausschüsse, die auf der letzten Mitgliederversammlung gebildet wurden, noch nicht richtig an der Arbeit sind und daß der Vorstand künftig ohnehin beabsichtigt. die Sprecher der einzelnen Ausschüsse zu jeder zweiten Vorstandssitzung mit einzuladen, damit der Kontakt zwischen den Ausschüssen und dem Vorstand gegeben sei.
Herr Schuster ist für eine etwaige Erweiterung des Vorstandes, meint, daß man die Begriffe ändern sollte etwa in 1. Wettfahrtwart, 2. Fahrtenwart, diese sollten dann die letzte Entscheidung an den Vorstand herantragen, als genehmigende Einheit. Man solle in der Benennung der Ämter psychologisch vorgehen und diese somit zur Privilegation erheben.
Herr Witte würde es als Diskriminierung der Seesegler empfinden, wenn dem eingebrachten Antrag nicht entsprochen wird. Herr Gleier müsse umgestimmt werden. „Warum sollen wir Seesegler ohne Schutz des Vorstandes in See gehen?“
Herr Baumgarten: „Wer arbeitet, will immer gleich eine Stimme im Vorstand haben.“ Er plädiert für einen Sportwart mit zwei Ausschüssen der rivalisierenden Gruppen.
Herr Kreuch möchte noch einmal auf die Ausführungen von Herrn Dr. Heitz eingehen. Hierbei wurden von ihm verschiedene Satzungen verlesen, wie es andere Vereine machen. „Jeder Club zieht sich den Anzug an, der ihm paßt.“ „Wir alle haben das Gefühl, daß sich hier im BYC etwas ereignet, – also sollten wir doch abstimmen.“
Herr Sigi Hoffmann: „Ausschüsse und Unterausschüsse sind fördernd; je kleiner der Vorstand ist, desto produktiver ist er.“
Herr Jung warnt noch einmal davor, auf andere Vereine zu sehen, nur eine Lösung für unseren eigenen Club sei zu finden.
Herr Erb hört sich noch die Meinungen zum Thema von Herrn Meyn und Herrn Jolles an und schließt die Diskussion in der Überzeugung, daß der Antrag der Fahrtensegler ernstzunehmen und diese Entwicklung nicht mehr aufzuhalten ist. Er schreitet zur Abstimmung und stellt die entscheidende Frage:
„Wer ist dafür, daß künftig ein Vertreter der Fahrtensegler Sitz und Stimme im Vorstand hat?“
Die Abstimmung erfolgt durch Handheben.
(c) Abstimmung über den Antrag zur Satzungsänderung
Das Abstimmungsergebnis lautet:
- 60 Stimmen für die Annahme des Antrages bei
- 10 Gegenstimmen und
- 6 Stimmenthaltungen
Damit ist der Antrag zur Satzungsänderung mit überwiegender Mehrheit angenommen und gilt als Beschluß der Mitgliederversammlung.
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